Kfz-Versicherung 

Entspannt, egal mit welchem Antrieb
  • Autoschutzbrief, unsere Kfz-Haftpflicht mit eingebautem Pannendienst in ganz Europa - und das rund um die Uhr
  • Rabatt­schutz, damit bei einem Un­fall auch Ihr Schaden­freiheits­rabatt geschützt ist
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort

Die Kfz-Versicherung der Öffent­lichen Olden­burg

Unfälle im Straßen­verkehr möchte niemand gerne erleiden oder verur­sachen. Dennoch ist keiner davor geschützt. Damit diese An­sprüche ab­gesichert sind, ist für jeden Fahr­zeug­halter gesetzlich vor­geschrieben, eine Kfz-Haft­­pflicht­­ver­sicherung abzu­schließen.

Denken Sie auch an die eigenen Fahr­zeug­schäden. So leistet die Teil­kasko­versicherung z. B. bei Dieb­stahl, Un­fällen mit Tieren aller Art, Glas­bruch und Un­wetter­schäden. Darüber hinaus sind über die Voll­kasko­ver­sicherung auch Schäden nach einem selbst ver­schuldeten Unfall oder Vandalismus abgedeckt.

Mit unseren indivi­duellen An­geboten bieten wir für Sie und Ihr Fahr­zeug maß­geschneiderte Ab­sicherung.

Informieren Sie sich jetzt. Auch unsere Geschäfts­stellen stehen Ihnen für die persön­liche Beratung gern zur Ver­fügung.

Kfz-Ver­sicherung: unsere Produkte im Über­blick

Informieren Sie sich hier über die einzelnen Produkte unsere Kfz-Versicherung. 

Öffnen Sie einfach den Bereich, der für Sie interssant ist.

Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Basis

Komfort

Die Kfz-Haft­pflicht ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Auto­fahrer.
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Autoschutzbrief
Schnelle Hilfe in ganz Europa durch Ser­vic­e aus einer Hand – bei Pan­nen, Un­fäl­len oder Dieb­stählen
auf Wunsch
auf Wunsch
Rabatt­schutz*
Der erste be­las­ten­de Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung.
* Voraus­set­zung für die Ver­ein­barung des Ra­batt­schut­zes in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und der Voll­kas­ko­ver­siche­rung/Voll­kasko Pre­mium/E-Voll­kasko Pre­mium ist, dass der Ver­trag in bei­den Spar­ten min­des­tens in die SF-Klasse 5 ein­ge­stuft und bei Ab­schluss kein Scha­den im lau­fen­den Ka­len­der­jahr ver­ur­sacht worden ist. Die Lauf­zeit be­trägt min­des­tens 12 Monate. Der Ab­schluss des Ra­batt­schut­zes ist in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung nur in Ver­bin­dung mit dem Auto­schutz­brief möglich.
auf Wunsch
Mallorca-Police
Mitver­siche­rung frem­der, vom Ver­siche­rungs­neh­mer ge­mie­te­ter Fahr­zeuge im Ausland
Löschkosten für Elektro- und von außen auf­lad­bare Hybrid-PKW
-

Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung

Teilkasko
Basis
Komfort
Premium

Ver­si­chert ist die Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.

aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG

Glas­bruch und Glas­repa­ratur

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis

1.500 €

10.000 €

20.000 €

Tierbiss

Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Fol­ge­schä­den da­raus bis

10.000 €

20.000 €

La­winen (auch Dachlawinen), Erd­rutsche und Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz ü­ber na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Austausch von Schlössern bei Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.

Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten 

Neu­preis­ent­schädi­gung

Wir er­set­zen den Neu­preis des Fahr­zeugs in­ner­halb der ge­nann­ten Fri­sten.

3 Monate

18 Monate

36 Monate

Kaufwert­entschädigung bei Gebrauchtwagen

Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.

12 Monate

18 Monate

Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis

Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit diesem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le, so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

5.000 €

5.000 €

10.000 €

Erstattung einer Wertminderung

Wir erstatten eine Wert­min­de­rung ab 1.000 € Re­pa­ra­tur­kosten (5 % der Re­pa­ra­tur­kos­ten, max. 2.500 Euro)

Eigene mit­ge­führ­te Ge­gen­stän­de (Auto­in­halt)

Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger

1.000€

Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses

300€

300€

GAP 

Werkstatt­service (gilt nicht für Lea­sing­fahrzeuge)

verpflichtend

auf Wunsch

auf Wunsch

Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung

Basis
Komfort
Premium

Absicherung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kas­ko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:

Vandalis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

selbst ver­schulde­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Unfall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG

Trans­port auf einem Schiff (Havarie-Grosse)

Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff o­der ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt oder un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht oder der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.

Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis

Ersatz von Sport­ge­rä­ten bei Un­fall (z.B. Fahr­rä­der, wenn mit einer ent­spre­chen­den Hal­te­rung außen am Fahr­zeug be­festigt)

1.000 €

Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger

Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.

Eigenschäden bis

Eigenschäden an anderen bei der Öffentlichen auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw, Camoingfahrzeugen oder Gebäuden 

10000 €

100.000 €

Rabatt­schutz* 

Der erste be­las­ten­de Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stufung. * Voraus­set­zung für die Ver­ein­barung des Ra­batt­schut­zes in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und der Voll­kas­ko­ver­siche­rung/Voll­kasko Pre­mium/E-Voll­kasko Pre­mium ist, dass der Ver­trag in bei­den Spar­ten min­des­tens in die SF-Klasse 5 ein­ge­stuft und bei Ab­schluss kein Scha­den im lau­fen­den Ka­len­der­jahr ver­ur­sacht worden ist. Die Lauf­zeit be­trägt min­des­tens 12 Monate. Der Ab­schluss des Ra­batt­schut­zes ist in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung nur in Ver­bin­dung mit dem Auto­schutz­brief möglich.

auf Wunsch

auf Wunsch

Detailinformationen zur E-Premium-Versicherung

E-Premium
Teilkaskoversicherung
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­si­chert ist die Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.

Brand oder Ex­plo­sion

Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.

Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung

Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung auf das Fahr­zeug.

Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art

Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.

Glas­bruch und Glas­repa­ratur

Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung

Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.

Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung

20.000 €

Tierbiss

Wir er­set­zen Schä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tun­gen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Fol­ge­schä­den da­raus bis

20.000 €

La­winen (auch Dachlawinen), Erd­rutsche und Erd­fall

La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz ü­ber na­tür­li­chen Hohl­räu­men.

Austausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub

Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüssel.

Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten 

Neu­preis­ent­schädi­gung

Wir er­set­zen den Neu­preis des Fahr­zeugs in­ner­halb der ge­nann­ten Fri­sten.

36 Monate

Kaufwert­ent­schä­di­gung bei Ge­braucht­fahr­zeugen

Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.

18 Monate

Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis

Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut oder werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit diesem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le, so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.

10.000 €

Erstattung einer Wertminderung

Wir erstatten eine Wert­min­de­rung ab 1.000 € Re­pa­ra­tur­kosten (5 % der Re­pa­ra­tur­kos­ten, max. 2.500 Euro)

Eigene mit­ge­führ­te Ge­gen­stän­de (Auto­in­halt)

Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger

1.000 €

Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses

300€

GAP 

Werkstatt­service (gilt nicht für Lea­sing­fahrzeuge)

auf Wunsch

Vollkaskoversicherung

Absiche­rung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kasko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:

Van­dalis­mus

Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­lige Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.

selbst ver­schulde­te Un­fälle

Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.

Fahrer­flucht des Unfall­gegners

Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.

Trans­port auf einem Schiff (Havarie-Grosse)

Ver­si­chert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff o­der ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt oder un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht oder der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.

Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis

Ersatz von Sport­ge­rä­ten bei Un­fall (z.B. Fahr­rä­der, wenn mit einer ent­spre­chen­den Hal­te­rung außen am Fahr­zeug be­festigt)

1.000 €

Schäden zwi­schen zie­hen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder Anhänger

Versichert sind Schä­den (ohne Ein­wir­kung von außen) zwi­schen ziehen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder An­hän­ger.

Eigenschäden bis

Eigenschäden an an­de­ren bei der Öffent­lichen auf den Ver­siche­rungs­neh­mer ver­sicher­ten Pkw, Campingfahrzeugen oder Ge­bäu­den

100.000 €

Rabatt­schutz*

Der erste be­las­ten­de Scha­den im Ka­len­der­jahr führt nicht zur Rück­stu­fung. * Voraus­set­zung für die Ver­ein­barung des Ra­batt­schut­zes in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung und der Voll­kas­ko­ver­siche­rung/Voll­kasko Pre­mium/E-Voll­kasko Pre­mium ist, dass der Ver­trag in bei­den Spar­ten min­des­tens in die SF-Klasse 5 ein­ge­stuft und bei Ab­schluss kein Scha­den im lau­fen­den Ka­len­der­jahr ver­ur­sacht worden ist. Die Lauf­zeit be­trägt min­des­tens 12 Monate. Der Ab­schluss des Ra­batt­schut­zes ist in der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung nur in Ver­bin­dung mit dem Auto­schutz­brief möglich.

auf Wunsch

Wand­lade­sta­tio­nen bis 3.000 Euro

Mobile Lade­sta­tio­nen bis 3.000 Euro

Ladekarten bis 100 Euro

Induktions­lade­plat­te bis 1.000 Euro

Überspan­nungs­schä­den durch Blitz­ein­schlag

20.000 €

All-Risk-Deckung für den Akku (Aus­nah­men bspw. Ab­nut­zung, Ma­te­rial­feh­ler des Her­stel­lers)

Detailinformationen zur Kfz-Unfallversicherung

Fahrerschutz:

  • Schutz des Fah­rers vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen eines selbst ver­schul­de­ten Unfalls.

Insassenschutz:

  • Versiche­rung­sum­fang für den Fah­rer wie bei dem Fah­rer­schutz

  • Darüber hin­aus zu­sätz­licher Schutz zur Haft­pflicht für alle In­sas­sen durch eine In­sas­sen-Un­fall­ver­siche­rung für den Todes- und In­va­li­di­täts­fall nach dem Pau­schal­system.

Die Leistungen:

  • Ersatz des Ver­­dienst­aus­falls

  • Ausgleich einer Ver­dienst­min­de­rung bei Wie­der­ein­tritt in das Be­rufs­leben

  • Ausgleich von Ren­ten­ein­bußen nach Ver­dienst­aus­fall oder -minderung

  • Leistungen für sons­ti­ge Folge­schäden

  • Leistungen an Hin­ter­blie­be­ne im Todesfall

Ihr zu­sätz­licher Schutz zur Kfz-Ver­sicherung

Fahrer­schutz

Darauf sollten Sie nicht ver­zichten:
Um bei einem selbst­ver­schuldeten Auto­unfall run­dum gut ab­gesichert zu sein, sollten Sie auch an die Ab­sicherung des be­rechtigten Fahrers denken.

Unsere Fahrer­schutz bietet folgende Vorteile:

  • Personen­schäden des Fahrers bis 15 Mio. EUR
  • Ersatz von Verdienst­ausfall oder -minderung
  • Ausgleich von Renten­einbußen
  • Leistungen für sonstige Folge­schäden (z. B. be­hinderten­gerechter Um­bau Ihres Hauses)
  • Leistungen an Hinter­bliebene im Todesfall (z. B. Witwen- oder Waisen­rente)
Kasko­ Premium

Ver­bessern Sie Ihren Ver­sicherungs­schutz mit unserem Kasko­ Premium-Bau­stein.

Die besonderen Vor­teile:

  • gegen­seitige Schäden zwischen ziehendem und ge­zogenem Fahr­zeug oder An­hänger
  • Er­höhung der Ent­schädigungs­leistung von Fahr­zeug- und Zu­behör­teilen auf 10.000 EUR
  • Er­weiterung der Neu­preis­ent­schädi­gung auf 36 Monate
  • Kauf­wert­ent­schädigung bei Ge­braucht­fahr­zeugen bis 18 Monate nach Zu­lassung auf Sie
Werk­statt­service

Ent­scheiden Sie sich für unseren Werk­statt­service, bieten wir Ihnen fol­gende wei­tere Vor­teile:

  • Re­duzierter Kasko­beitrag
  • Wir or­ganisieren die Reparatur in einer von uns aus­gewählten Fach­werk­statt. Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Die Re­paratur erfolgt nach Her­steller­vor­gaben und mit Original­ersatz­teilen (Er­halt der Her­steller­garantie)
  • Hol- und Bring­service, wenn der Pkw nicht fahr­bereit, oder die Ent­fernung zur Werk­statt größer als 15 km ist
E-Auto­ver­siche­rung der Öffent­lichen Oldenburg

Wichtige Leis­tungs­er­wei­te­run­gen bie­tet Ihnen unsere E-Voll­kasko Pr­emium für E-Autos, von außen auf­lad­bare Hybrid-Pkw (Plug-in-Hybride) und E-Lie­fer­wagen. Fol­gen­de at­trak­­tive Leis­tun­gen kön­nen Sie sich mit un­se­rer E-Voll­kasko Pre­mium sichern:

  • Wandlade­sta­tio­nen und mobile Lade­sta­tio­nen bis 3.000 Euro

  • Ladekarten bis 100 Euro

  • Induktions­lade­platte bis 1.000 Euro Ent­sor­gungs­kos­ten für den Akku

  • Kurzschlussschäden und Tier­biss­schä­den etwa durch Mar­der (in­klu­si­ve Fol­ge­schä­den) bis 20.000 Euro

  • All-Risk-Deckung für den Akku (Aus­nah­men: bei­spiels­weise Ab­nut­zung, Mate­rial­feh­ler des Her­stel­lers)

Löschkosten für Elek­tro- und von außen auf­lad­bare Hybrid-Fahr­zeu­ge (Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung)

Ihr Einsatz für die Umwelt wird belohnt

Sie fahren ein reines E-Fahrzeug? Verkaufen Sie jetzt Ihre THG-Quote, denn Umweltschutz zahlt sich aus. 

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Kfz-Ver­sicherung
Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie bekomme ich sie?
Sie stehen vor der Zu­lassung Ihres Autos? Dann müssen Sie der Zu­lassungs­behörde nach­weisen, dass Sie eine gültige Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung be­sitzen. Das geschieht über die elek­tronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB), die sich aus einem sieben­stelligen Code aus Buch­staben und Ziffern zu­sammen­setzt (z. B. BKDM91O). Diese eVB-Nummer erhalten Sie direkt von der Öffentlichen Olden­burg, Ihrer Geschäftsstelle oder den Spar­kassen. Die Nummer über­mitteln wir Ihnen auch gerne per Tele­fon, Mail oder SMS.
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
Mit jedem unfall­freien Jahr können Sie bei uns Ihren er­fahrenen Schaden­freiheits­rabatt ver­bessern und dadurch Ihren zu zahlenden Ver­sicherungs­beitrag reduzieren. Dies gilt für die Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko­ver­sicherung. Mit unserem zu­sätz­lichen Rabatt­schutz sichern Sie Ihren Schaden­freiheits­rabatt. Ein selbst­ver­schuldeter Schaden pro Jahr führt so nicht zur Rück­stufung.
Was muss ins Auto?

Verbands­kasten:
Achten Sie darauf, dass der Verbands­kasten voll­ständig und das Halt­barkeits­datum noch nicht ab­gelaufen ist, an­sonsten drohen Buß­gelder. Er sollte zudem schnell zu er­reichen sein.

Warn­dreieck:
Eine Um­frage des Gesamt­ver­bandes der Deutschen Ver­sicherungs­wirt­schaft hat er­geben, dass fast ein Drittel der Deutschen ohne ein Warn­dreieck unter­wegs ist. Dabei ist das Warn­dreieck Pflicht in jedem Auto – in Deutsch­land sowie im euro­päischen Aus­land. Achten Sie bei der Auf­stellung des Drei­ecks auf die vor­ge­schriebenen Ab­stände.

Führer­schein und Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II (alt: Fahr­zeug­schein):
Sie müssen den Führer­schein und die Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II stets auf Ver­langen vor­zeigen können, wenn Sie mit dem Auto unter­wegs sind. Eine Kopie dieser Unter­lagen reicht bei einer Fahr­zeug­kon­trolle durch die Poli­zei nicht aus.

Warn­weste:
Es be­steht für Auto­fahrer in Deutsch­land eine all­gemeine Warn­westen­pflicht. In jedem Fahr­zeug muss un­ab­hängig der Zahl der mit­fahren­den Per­sonen min­destens eine Warn­weste mit­geführt werden. Em­pfehlens­wert ist eine jeder­zeit gute und schnelle Er­reich­barkeit der Weste (z. B. unter dem Fahrersitz)

Keine Pflicht, aber sinn­voll:
Ein Ersatz­rad (mit Werk­zeug und Wagen­heber) muss nicht zwingend im Auto sein, ist aber sehr em­pfehlens­wert. Aller­dings können Sie einen be­schädig­ten Reifen auch mit einem Pannen­set re­parieren.

Außer­dem sind sinn­voll: Ab­schlepp­seil, Feuer­löscher, Über­brückungs­kabel für die Start­hilfe, Hand­schuhe, Park­scheibe, Formular euro­päischer Unfall­bericht, Ersatz­glüh­birnen – und speziell im Winter: Decken und etwas zu trinken, Eis­kratzer, Hand­feger, Taschen­lampe, Schnee­ketten (in bergigen Ge­bieten) und Frost­schutz­mittel.

Achtung: In manchen euro­päischen Ländern gibt es ab­weichende Regelungen. So ist z. B. das Mit­führen eines Feuer­löschers oder Ab­schlepp­seils in einigen Ländern Pflicht.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall richtig?

Sichern Sie bei allen Un­fällen die Unfall­stelle mit dem Warn­blinker und dem Warn­dreieck ab und ziehen Sie eine Warn­weste an.

Melden Sie uns den Unfall schnellst­möglich tele­fonisch: 0441 2228 111

Kleinere Un­fälle mit reinen Blech­schäden können Sie selbst doku­mentieren. Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Foto­grafieren Sie den Un­fall aus ver­schiedenen Per­spektiven.
  • Fertigen Sie gemein­sam mit dem Unfall­gegner ein Proto­koll an. Hierbei hilft Ihnen der Europä­ische Unfall­bericht.
  • Wichtig ist auch, dass die am Schaden be­teiligten Per­sonen den Be­richt unter­schreiben.

Er be­stätigt aber ledig­lich den Unfall­her­gang und hat keines­falls Aus­wirkungen auf den Ver­sicherungs­schutz und ist auch kein Schuld­an­erkenntnis.

Bei größeren Un­fällen oder wenn eine Person ver­letzt wurde, rufen Sie immer die Polizei.

Sind Sie der Ge­schädigte, melden Sie den Schaden bei der gegner­ischen Ver­sicherung.

 

Wie verhalte ich mich bei einem Wildundfall richtig?

Steht ein Reh vor Ihnen auf der Straße, so sollten Sie vom Gas runter­gehen, even­tuell das Fern­licht ab­blenden und hupen (nicht das Fern­licht auf­blenden). Manch­mal er­scheint ein Wild so über­raschend, dass sich ein Un­fall nicht mehr ver­meiden lässt. Ver­suchen Sie dann nicht aus­zu­weichen, sondern bremsen Sie so stark es geht und halten Sie das Lenk­rad fest. Der Grund: Sie wissen nicht, in welche Rich­tung das Tier unter Um­ständen flüch­tet, und die Un­fall­ge­fahr bei einem Aus­weich­manöver könnte deut­lich höher sein, z. B. falls Ihnen ein Auto ent­gegen­kommt bzw. wenn Sie von der Straße ab­kommen und gegen einen Baum prallen.

Bei einem Zu­sammen­prall mit einem Wild be­tätigen Sie den Warn­blinker, ziehen die Warn­weste an und stellen das Warn­dreieck in der vor­ge­schriebenen Ent­fernung auf. An­schließend ziehen Sie sich Hand­schuhe an und ent­fernen das tote Wild von der Fahr­bahn, sodass keine anderen Ver­kehrs­teil­nehmer ge­fährdet werden. Ist das Tier ledig­lich ver­letzt, so fassen Sie es nicht an, es könnte sich wehren. Wenn Sie alles ab­ge­sichert haben, rufen Sie die Poli­zei. Diese gibt dem zu­ständigen Jagd­pächter Be­scheid, kommt an den Unfall­ort und kümmert sich um die Be­seiti­gung des Wilds. Lassen Sie sich von der Poli­zei oder dem Jagd­pächter einen Nach­weis zur Schaden­auf­nahme aus­händigen. Foto­grafieren Sie die Un­fall­stelle eben­falls für die Schaden­mel­dung bei uns.

Zusammen­stöße mit Wild sind im Rahmen der Teil­kasko­ver­sicherung mit­ver­sichert, diese ist auch auto­matisch in der Voll­kasko ent­halten. Ein solcher Wild­schaden hat keinen Ein­fluss auf den Schaden­freiheits­rabatt.

Bei uns sind da­rüber hinaus auch noch Zu­sammen­stöße mit Tieren aller Art mit­versichert.

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Auto und Mobilität | Öffentliche Oldenburg
Rechtliche Hinweise

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.

Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.

Wir sind für Sie da!

Schadentelefon

Pannenhilfe: 0441 2228 999
Fahrrad-Schutzbrief: 0441 2228 333
Rechts­schutz-Service: 0800 1750300
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