Darauf sollten Sie nicht verzichten:
Um bei einem selbstverschuldeten Autounfall rundum gut abgesichert zu sein, sollten Sie auch an die Absicherung des berechtigten Fahrers denken.
Unsere Fahrerschutz bietet folgende Vorteile:
Unfälle im Straßenverkehr möchte niemand gerne erleiden oder verursachen. Dennoch ist keiner davor geschützt. Damit diese Ansprüche abgesichert sind, ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Denken Sie auch an die eigenen Fahrzeugschäden. So leistet die Teilkaskoversicherung z. B. bei Diebstahl, Unfällen mit Tieren aller Art, Glasbruch und Unwetterschäden. Darüber hinaus sind über die Vollkaskoversicherung auch Schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus abgedeckt.
Mit unseren individuellen Angeboten bieten wir für Sie und Ihr Fahrzeug maßgeschneiderte Absicherung.
Informieren Sie sich jetzt. Auch unsere Geschäftsstellen stehen Ihnen für die persönliche Beratung gern zur Verfügung.
Informieren Sie sich hier über die einzelnen Produkte unsere Kfz-Versicherung.
Öffnen Sie einfach den Bereich, der für Sie interssant ist.
Basis | Komfort | ||
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Die Kfz-Haftpflicht ist die Pflichtversicherung für jeden Autofahrer.
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Autoschutzbrief
Schnelle Hilfe in ganz Europa durch Service aus einer Hand – bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen
| auf Wunsch | auf Wunsch | |
Rabattschutz*
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung.
* Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Abschluss des Rabattschutzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief möglich.
| auf Wunsch | ||
Mallorca-Police
Mitversicherung fremder, vom Versicherungsnehmer gemieteter Fahrzeuge im Ausland
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Löschkosten für Elektro- und von außen aufladbare Hybrid-PKW | |||
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Teilkasko | Basis | Komfort | Premium | ||
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Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung. | |||||
Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
| ausschließlich Haarwild nach BJagdG | ||||
Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis | 1.500 € | 10.000 € | 20.000 € | ||
Tierbiss
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden daraus bis
| 10.000 € | 20.000 € | |||
Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz über natürlichen Hohlräumen.
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Austausch von Schlössern bei Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten | |||||
Neupreisentschädigung
Wir ersetzen den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb der genannten Fristen.
| 3 Monate | 18 Monate | 36 Monate | ||
Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtwagen
Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.
| 12 Monate | 18 Monate | |||
Fahrzeug- und Zubehörteile bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile, sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 € | 5.000 € | 10.000 € | ||
Erstattung einer Wertminderung
Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten (5 % der Reparaturkosten, max. 2.500 Euro)
| |||||
Eigene mitgeführte Gegenstände (Autoinhalt)
Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger
| 1.000€ | ||||
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses | 300€ | 300€ | |||
GAP | |||||
Werkstattservice (gilt nicht für Leasingfahrzeuge) | verpflichtend | auf Wunsch | auf Wunsch | ||
Basis | Komfort | Premium | |||
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Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug; Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: | |||||
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
| ausschließlich Haarwild nach BJagdG | ||||
Transport auf einem Schiff (Havarie-Grosse)
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
| |||||
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall (z.B. Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt)
| 1.000 € | ||||
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.
| |||||
Eigenschäden bis
Eigenschäden an anderen bei der Öffentlichen auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw, Camoingfahrzeugen oder Gebäuden
| 10000 € | 100.000 € | |||
Rabattschutz*
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung.
* Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Abschluss des Rabattschutzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief möglich.
| auf Wunsch | auf Wunsch | |||
E-Premium | |
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Teilkaskoversicherung | |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
| |
Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
| |
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
| |
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
| |
Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
| |
Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | 20.000 € |
Tierbiss
Wir ersetzen Schäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden daraus bis
| 20.000 € |
Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz über natürlichen Hohlräumen.
| |
Austausch von Schlössern bei Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder Raub
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten | |
Neupreisentschädigung
Wir ersetzen den Neupreis des Fahrzeugs innerhalb der genannten Fristen.
| 36 Monate |
Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
Versichert ist die Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen.
| 18 Monate |
Fahrzeug- und Zubehörteile bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile, sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 10.000 € |
Erstattung einer Wertminderung
Wir erstatten eine Wertminderung ab 1.000 € Reparaturkosten (5 % der Reparaturkosten, max. 2.500 Euro)
| |
Eigene mitgeführte Gegenstände (Autoinhalt)
Enthalten sind z.B. Kleidung, Reisegepäck und Sportequipment, keine Mobilgeräte oder Tonträger
| 1.000 € |
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses | 300€ |
GAP | |
Werkstattservice (gilt nicht für Leasingfahrzeuge) | auf Wunsch |
Vollkaskoversicherung | |
Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug; Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: | |
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
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Transport auf einem Schiff (Havarie-Grosse)
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis
Ersatz von Sportgeräten bei Unfall (z.B. Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt)
| 1.000 € |
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger
Versichert sind Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger.
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Eigenschäden bis
Eigenschäden an anderen bei der Öffentlichen auf den Versicherungsnehmer versicherten Pkw, Campingfahrzeugen oder Gebäuden
| 100.000 € |
Rabattschutz*
Der erste belastende Schaden im Kalenderjahr führt nicht zur Rückstufung.
* Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass der Vertrag in beiden Sparten mindestens in die SF-Klasse 5 eingestuft und bei Abschluss kein Schaden im laufenden Kalenderjahr verursacht worden ist. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate. Der Abschluss des Rabattschutzes ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur in Verbindung mit dem Autoschutzbrief möglich.
| auf Wunsch |
Wandladestationen bis 3.000 Euro | |
Mobile Ladestationen bis 3.000 Euro | |
Ladekarten bis 100 Euro | |
Induktionsladeplatte bis 1.000 Euro | |
Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag | 20.000 € |
All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen bspw. Abnutzung, Materialfehler des Herstellers) | |
Fahrerschutz:
Schutz des Fahrers vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls.
Insassenschutz:
Versicherungsumfang für den Fahrer wie bei dem Fahrerschutz
Darüber hinaus zusätzlicher Schutz zur Haftpflicht für alle Insassen durch eine Insassen-Unfallversicherung für den Todes- und Invaliditätsfall nach dem Pauschalsystem.
Die Leistungen:
Ersatz des Verdienstausfalls
Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt in das Berufsleben
Ausgleich von Renteneinbußen nach Verdienstausfall oder -minderung
Leistungen für sonstige Folgeschäden
Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall
Darauf sollten Sie nicht verzichten:
Um bei einem selbstverschuldeten Autounfall rundum gut abgesichert zu sein, sollten Sie auch an die Absicherung des berechtigten Fahrers denken.
Unsere Fahrerschutz bietet folgende Vorteile:
Verbessern Sie Ihren Versicherungsschutz mit unserem Kasko Premium-Baustein.
Die besonderen Vorteile:
Entscheiden Sie sich für unseren Werkstattservice, bieten wir Ihnen folgende weitere Vorteile:
Wichtige Leistungserweiterungen bietet Ihnen unsere E-Vollkasko Premium für E-Autos, von außen aufladbare Hybrid-Pkw (Plug-in-Hybride) und E-Lieferwagen. Folgende attraktive Leistungen können Sie sich mit unserer E-Vollkasko Premium sichern:
Wandladestationen und mobile Ladestationen bis 3.000 Euro
Ladekarten bis 100 Euro
Induktionsladeplatte bis 1.000 Euro Entsorgungskosten für den Akku
Kurzschlussschäden und Tierbissschäden etwa durch Marder (inklusive Folgeschäden) bis 20.000 Euro
All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen: beispielsweise Abnutzung, Materialfehler des Herstellers)
Löschkosten für Elektro- und von außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge (Kfz-Haftpflichtversicherung)
Sie fahren ein reines E-Fahrzeug? Verkaufen Sie jetzt Ihre THG-Quote, denn Umweltschutz zahlt sich aus.
Verbandskasten:
Achten Sie darauf, dass der Verbandskasten vollständig und das Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, ansonsten drohen Bußgelder. Er sollte zudem schnell zu erreichen sein.
Warndreieck:
Eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hat ergeben, dass fast ein Drittel der Deutschen ohne ein Warndreieck unterwegs ist. Dabei ist das Warndreieck Pflicht in jedem Auto – in Deutschland sowie im europäischen Ausland. Achten Sie bei der Aufstellung des Dreiecks auf die vorgeschriebenen Abstände.
Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugschein):
Sie müssen den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II stets auf Verlangen vorzeigen können, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Eine Kopie dieser Unterlagen reicht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei nicht aus.
Warnweste:
Es besteht für Autofahrer in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig der Zahl der mitfahrenden Personen mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Empfehlenswert ist eine jederzeit gute und schnelle Erreichbarkeit der Weste (z. B. unter dem Fahrersitz)
Keine Pflicht, aber sinnvoll:
Ein Ersatzrad (mit Werkzeug und Wagenheber) muss nicht zwingend im Auto sein, ist aber sehr empfehlenswert. Allerdings können Sie einen beschädigten Reifen auch mit einem Pannenset reparieren.
Außerdem sind sinnvoll: Abschleppseil, Feuerlöscher, Überbrückungskabel für die Starthilfe, Handschuhe, Parkscheibe, Formular europäischer Unfallbericht, Ersatzglühbirnen – und speziell im Winter: Decken und etwas zu trinken, Eiskratzer, Handfeger, Taschenlampe, Schneeketten (in bergigen Gebieten) und Frostschutzmittel.
Achtung: In manchen europäischen Ländern gibt es abweichende Regelungen. So ist z. B. das Mitführen eines Feuerlöschers oder Abschleppseils in einigen Ländern Pflicht.
Sichern Sie bei allen Unfällen die Unfallstelle mit dem Warnblinker und dem Warndreieck ab und ziehen Sie eine Warnweste an.
Melden Sie uns den Unfall schnellstmöglich telefonisch: 0441 2228 111
Kleinere Unfälle mit reinen Blechschäden können Sie selbst dokumentieren. Beachten Sie dabei Folgendes:
Er bestätigt aber lediglich den Unfallhergang und hat keinesfalls Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und ist auch kein Schuldanerkenntnis.
Bei größeren Unfällen oder wenn eine Person verletzt wurde, rufen Sie immer die Polizei.
Sind Sie der Geschädigte, melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung.
Steht ein Reh vor Ihnen auf der Straße, so sollten Sie vom Gas runtergehen, eventuell das Fernlicht abblenden und hupen (nicht das Fernlicht aufblenden). Manchmal erscheint ein Wild so überraschend, dass sich ein Unfall nicht mehr vermeiden lässt. Versuchen Sie dann nicht auszuweichen, sondern bremsen Sie so stark es geht und halten Sie das Lenkrad fest. Der Grund: Sie wissen nicht, in welche Richtung das Tier unter Umständen flüchtet, und die Unfallgefahr bei einem Ausweichmanöver könnte deutlich höher sein, z. B. falls Ihnen ein Auto entgegenkommt bzw. wenn Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.
Bei einem Zusammenprall mit einem Wild betätigen Sie den Warnblinker, ziehen die Warnweste an und stellen das Warndreieck in der vorgeschriebenen Entfernung auf. Anschließend ziehen Sie sich Handschuhe an und entfernen das tote Wild von der Fahrbahn, sodass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ist das Tier lediglich verletzt, so fassen Sie es nicht an, es könnte sich wehren. Wenn Sie alles abgesichert haben, rufen Sie die Polizei. Diese gibt dem zuständigen Jagdpächter Bescheid, kommt an den Unfallort und kümmert sich um die Beseitigung des Wilds. Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter einen Nachweis zur Schadenaufnahme aushändigen. Fotografieren Sie die Unfallstelle ebenfalls für die Schadenmeldung bei uns.
Zusammenstöße mit Wild sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert, diese ist auch automatisch in der Vollkasko enthalten. Ein solcher Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Bei uns sind darüber hinaus auch noch Zusammenstöße mit Tieren aller Art mitversichert.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg, Handelsregister: AG Oldenburg HRA 3663.