• Elementarschadenversicherung

    Elementar­schaden­versicherung

    Keine Angst vor bösem Wetter - Mit unse­rem Schutz vor Elemen­tar­schäden

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Die Elementar­schaden­versicherung der Öffentlichen Oldenburg

Schon heute zeigt der Klimawandel seine verheerenden Folgen: Schwere Unwetter treten auch in unserer Region immer häufiger auf und sind mittlerweile eine der Hauptursachen für Gebäudeschäden.

Gegen extreme Wettervorkommen besteht kein auto­matischer Versicherungsschutz über die Wohn­gebäude- und Hausratversicherung. Mit der Elementarversicherung der Öffentlichen Oldenburg können Sie aber Ihr Wohn­gebäude und Ihren Hausrat gegen Gefahren wie z. B. Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck absichern. 

  • Absicherung von Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau und Schneedruck
  • Günstiger Beitrag - großer Schutz für Ihr Zuhause
  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall

Die richtige Ab­sicherung bei Schäden durch

  • icon Starkregen und Strakregen Rückstau

    Stark­regen und
    Stark­regen Rück­stau

    icon Hochwasser

    Hoch­wasser

    icon Schneedruck und Schäden durch Dachlawinen

    Schnee­druck
    und Schäden durch Dach­lawinen

    icon Erd­beben und Erd­fall

    Erdbeben
    und Erdfall

    icon Lawinen und Erdrutsch

    Lawinen
    und Erd­rutsch

    icon Vulkanausbruch

    Vulkan­ausbruch

Die richtige Ab­sicherung bei Schäden durch

Stark­regen und Stark­kregen-Rück­stau
  • z. B., wenn sintflut­artige Regenfälle Ihr Haus überschwemmen.
Hoch­wasser
  • z. B., wenn stehende oder fließende Binnengewässer über die Ufer treten.
Schnee­druck und Schäden durch Dach­lawinen
  • z. B., wenn Ihr Haus­dach durch das Gewicht von Schnee­massen einstürzt.
Erdbeben und Erdfall
  • In den letzten Jahren wurden auch in Nieder­­sachsen vier Erd­­beben regi­striert, mit einer Stärke bis zu 4,5.
Lawinen und Erd­rutsch
  • z. B., wenn natür­liche unter­­irdische Hohl­­räume ein­­stürzen und Ihr Haus ab­­sackt.
Vulkan­ausbruch
  • eigentlich ein Risiko in weiter Ferne, aber es können z. B. Asche­­wolken auch über Ihrem Haus ab­­regnen.

Naturgefahren-Check

Der Naturgefahren-Check zeigt ihnen nach Eingabe ihrer Postleitzahl „in Heller und Pfenning“, welche Schäden Unwetter vor ihrer Haustür ausgelöst haben. Im angeschlossenen Hochwasser-Check ist das individuelle Hochwasser-Risiko für jede Adresse ablesbar.
Jetzt neu: Dort ist nun auch das individuelle Starkregenrisiko zu finden. Denn welche Schäden Starkregen verursacht, hängt nicht nur von der Intensität des Regens, sondern auch vom Standort des Gebäudes ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

Zum Naturgefahren-Check

FAQ - die häufigsten Fragen zur Elementar­schaden­ver­sicherung

Was sind Elementar­schäden?
  • Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden.
Bekomme ich bei Natur­kata­strophen Hilfe vom Staat?
  • Nein, bei Natur­katastrophen er­halten Sie keine staat­lichen Leistungen. Die nieder­sächsische Landes­regierung weist aus­drück­lich darauf hin, dass Sie für die Ver­sicherung Ihres Eigen­tums selbst verant­wortlich sind.
Ist der Ab­schluss einer Elementar­schaden­ver­sicherung als eigen­ständiger Ver­trag möglich?
  • Nein, die Elementar­schaden­ver­sicherung ist ausschließlich als Erweiterung zu unserer Wohn­gebäude und/oder Haus­rat­ver­sicherung ab­schließ­bar.
Warum sollte ich die Elementar­ver­sicherung in der Wohn­ge­bäude- und in der Hausrat­ver­sicherung einschließen?
  • Die Elementar­­schaden­­ver­sicherung schützt Sie vor den finan­ziellen Folgen durch unwetter­bedingte Schäden an Ihrem Ge­bäude. Häufig sind bei Schäden durch Natur­ge­walten aber auch der Haus­rat, wie z. B.  Möbel, tech­nische Geräte oder Klei­dung betroffen. Wenn Sie als Immo­bilien­besitzer sowohl das Gebäude als auch den Haus­rat gegen Elementar­schäden ab­sichern möchten, sollten Sie die Elementar­schaden­ver­sicherung in beiden Verträgen be­rück­sichtigen lassen.
Sollte ich mich auch als Mieter gegen Natur­gefahren versichern?
  • Ja, schwere Un­wetter- bzw. Elementar­schäden können jeden treffen ins­besondere wenn Sie als Mieter im Erd­geschoss wohnen oder im Keller z. B. Ihre Garten­möbel, Ihre Kleidung oder Möbel auf­be­wahren. Mit dem Ein­schluss einer Elementar­­schadenver­sicherung in die Haus­rat­ver­sicherung sind Sie im Schaden­fall vor den finan­ziellen Folgen ge­schützt. Dies gilt auch, wenn es bei Ihnen in der Wohnung durch Stark­regen zu einem Rück­stau kommt und hier­durch Schäden in Ihrer ange­mieteten Wohnung verur­sacht werden.
Kann jedes Ge­bäude gegen Elementar­schäden ver­sichert werden?
  • 98 % der Ge­bäude in Deutsch­land können gegen Natur­ge­fahren ver­sichert werden. Selbst Häuser, die in der Ver­gangen­heit keinen Ver­sicherungs­schutz be­kamen, können heute durch ver­besserte Risiko­analysen, mehr Hoch­wasser­schutz oder auch bau­liche Präventions­maß­nahmen ver­sichert werden.
Was kann ich bei Über­schwemmungen machen?
    • Bringen Sie bitte wert­volle Ein­rich­tungen bei drohendem Hoch­wasser vor­zeitig in Sicher­heit.
    • Der Strom sollte in gefähr­deten Gebäuden ab­gestellt werden und eine Elektro­fach­kraft mit der Über­prüfung der An­lage beauf­tragt werden. Bitte be­seitigen Sie schnellst­möglich Wasser und Schlamm.
    • Bau­materialien, saugende Dämm­stoffe und Teppiche sollten mög­lichst zügig entfernt werden.
    • Trocknen, lüften und säubern Sie bitte das Ge­bäude bzw. die be­troffenen Räume.
    • Be­heben Sie bitte die Schäden erst, nach­dem alles völlig ausge­trocknet ist.
    • Machen Sie vorsichts­halber Fotos von den ent­standenen Schäden und melden Sie den ent­standenen Schaden unver­züglich Ihrer Versicherung sofern Sie eine Elementar­schaden­ver­sicherung eingeschlossen haben.
Was kann ich im Schaden­fall machen?
    • Wenden Sie sich bei fest­ge­stellten Schäden unver­züglich an Ihre Ver­sicherung. Bitte machen Sie vorsichts­halber auch Fotos von den ent­standenen Schäden an Ihrem Gebäude und/oder Haus­rat. Markieren Sie den erreichten Wasser­stand, wenn es bei Ihnen zu einem Wasser­schaden ge­kommen ist.
    • Versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten z. B. durch Ab­pumpen des Wassers und Trocknunng der durch­nässten Ein­richtung bzw. des durch­nässten Gebäudes.
    • Denken Sie bitte daran, zer­störte oder be­schädigte Gegen­stände erst nach Rück­sprache mit Ihrem Ver­sicherer zu ent­sorgen.
Kann ich mich vor Un­wettern warnen lassen?

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.