Die Elementarschadenversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Schon heute zeigt der Klimawandel seine verheerenden Folgen: Schwere Unwetter treten auch in unserer Region immer häufiger auf und sind mittlerweile eine der Hauptursachen für Gebäudeschäden.
Gegen extreme Wettervorkommen besteht kein automatischer Versicherungsschutz über die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Mit der Elementarversicherung der Öffentlichen Oldenburg können Sie aber Ihr Wohngebäude und Ihren Hausrat gegen Gefahren wie z. B. Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck absichern.
- Absicherung von Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau und Schneedruck
- Günstiger Beitrag - großer Schutz für Ihr Zuhause
- Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall
Die richtige Absicherung bei Schäden durch
- Starkregen und Starkkregen-Rückstau
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z. B., wenn sintflutartige Regenfälle Ihr Haus überschwemmen.
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- Hochwasser
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z. B., wenn stehende oder fließende Binnengewässer über die Ufer treten.
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- Schneedruck und Schäden durch Dachlawinen
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z. B., wenn Ihr Hausdach durch das Gewicht von Schneemassen einstürzt.
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- Erdbeben und Erdfall
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In den letzten Jahren wurden auch in Niedersachsen vier Erdbeben registriert, mit einer Stärke bis zu 4,5.
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- Lawinen und Erdrutsch
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z. B., wenn natürliche unterirdische Hohlräume einstürzen und Ihr Haus absackt.
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- Vulkanausbruch
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eigentlich ein Risiko in weiter Ferne, aber es können z. B. Aschewolken auch über Ihrem Haus abregnen.
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Weiter zu YouTubeFAQ - die häufigsten Fragen zur Elementarschadenversicherung
- Was sind Elementarschäden?
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Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden.
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- Bekomme ich bei Naturkatastrophen Hilfe vom Staat?
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Nein, bei Naturkatastrophen erhalten Sie keine staatlichen Leistungen. Die niedersächsische Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie für die Versicherung Ihres Eigentums selbst verantwortlich sind.
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- Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als eigenständiger Vertrag möglich?
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Nein, die Elementarschadenversicherung ist ausschließlich als Erweiterung zu unserer Wohngebäude und/oder Hausratversicherung abschließbar.
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- Warum sollte ich die Elementarversicherung in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung einschließen?
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Die Elementarschadenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen durch unwetterbedingte Schäden an Ihrem Gebäude. Häufig sind bei Schäden durch Naturgewalten aber auch der Hausrat, wie z. B. Möbel, technische Geräte oder Kleidung betroffen. Wenn Sie als Immobilienbesitzer sowohl das Gebäude als auch den Hausrat gegen Elementarschäden absichern möchten, sollten Sie die Elementarschadenversicherung in beiden Verträgen berücksichtigen lassen.
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- Sollte ich mich auch als Mieter gegen Naturgefahren versichern?
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Ja, schwere Unwetter- bzw. Elementarschäden können jeden treffen insbesondere wenn Sie als Mieter im Erdgeschoss wohnen oder im Keller z. B. Ihre Gartenmöbel, Ihre Kleidung oder Möbel aufbewahren. Mit dem Einschluss einer Elementarschadenversicherung in die Hausratversicherung sind Sie im Schadenfall vor den finanziellen Folgen geschützt. Dies gilt auch, wenn es bei Ihnen in der Wohnung durch Starkregen zu einem Rückstau kommt und hierdurch Schäden in Ihrer angemieteten Wohnung verursacht werden.
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- Kann jedes Gebäude gegen Elementarschäden versichert werden?
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98 % der Gebäude in Deutschland können gegen Naturgefahren versichert werden. Selbst Häuser, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch verbesserte Risikoanalysen, mehr Hochwasserschutz oder auch bauliche Präventionsmaßnahmen versichert werden.
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- Was kann ich bei Überschwemmungen machen?
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- Bringen Sie bitte wertvolle Einrichtungen bei drohendem Hochwasser vorzeitig in Sicherheit.
- Der Strom sollte in gefährdeten Gebäuden abgestellt werden und eine Elektrofachkraft mit der Überprüfung der Anlage beauftragt werden. Bitte beseitigen Sie schnellstmöglich Wasser und Schlamm.
- Baumaterialien, saugende Dämmstoffe und Teppiche sollten möglichst zügig entfernt werden.
- Trocknen, lüften und säubern Sie bitte das Gebäude bzw. die betroffenen Räume.
- Beheben Sie bitte die Schäden erst, nachdem alles völlig ausgetrocknet ist.
- Machen Sie vorsichtshalber Fotos von den entstandenen Schäden und melden Sie den entstandenen Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung sofern Sie eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen haben.
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- Was kann ich im Schadenfall machen?
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- Wenden Sie sich bei festgestellten Schäden unverzüglich an Ihre Versicherung. Bitte machen Sie vorsichtshalber auch Fotos von den entstandenen Schäden an Ihrem Gebäude und/oder Hausrat. Markieren Sie den erreichten Wasserstand, wenn es bei Ihnen zu einem Wasserschaden gekommen ist.
- Versuchen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten z. B. durch Abpumpen des Wassers und Trocknunng der durchnässten Einrichtung bzw. des durchnässten Gebäudes.
- Denken Sie bitte daran, zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer zu entsorgen.
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- Kann ich mich vor Unwettern warnen lassen?
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