Die Krankentagegeldversicherung
Ob Autounfall, langwierige Krankheit oder komplizierter Knochenbruch - bei längerer Krankheit drohen Ihnen erhebliche Einkommenseinbußen. Darum ist eine Absicherung für jeden sinnvoll - besonders für Selbstständige und Freiberufler, die oft gar keine Leistungen erhalten.
Mit der Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommensausfälle ausgleichen und Ihren finanziellen Verpflichtungen weiterhin nachkommen.
- Unbegrenzte Zahlung - solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt
- Schutz vor finanziellen Engpässen bei längerer Krankheit
- Steuerfreie Auszahlung ohne gesetzliche Sozialabgaben
Krankentagegeld: die Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
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KTG-G | KTG-S (nur für Selbstständige) | SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer) | |
Tagegeld
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individuell wählbar | individuell wählbar | 5, 10 oder 15 EUR |
Leistungsbeginn
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individuell wählbar | individuell wählbar | nach 6 Wochen |
Dynamik
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Individuelle Anpassungsmöglichkeit
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Leistungen bei Schwangerschaft
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Wiedereingliederungshilfe
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KTG-G | KTG-S (nur für Selbstständige) | SKG (nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer) | |
Tagegeld
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individuell wählbar | individuell wählbar | 5, 10 oder 15 EUR |
Leistungsbeginn
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individuell wählbar | individuell wählbar | nach 6 Wochen |
Dynamik
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Individuelle Anpassungsmöglichkeit
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Leistungen bei Schwangerschaft
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Wiedereingliederungshilfe
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FAQ - die häufigsten Fragen zum Krankentagegeld
- Für wen ist ein Krankentagegeld wichtig?
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Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Arbeitnehmer können diese Zusatzversicherung abschließen und sich somit vor Einkommensverlusten bei längerer Krankheit schützen. Der Leistungszeitpunkt kann in einigen Tarifen frei gewählt werden.Für Selbstständige und Freiberufler ist die Krankentagegeldversicherung neben privaten Ersparnissen ein wichtiger Baustein, um sich vor finanziellen Engpässen zu schützen.
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- Was spricht für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung?
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Einkommenseinbußen bei längerer Krankheit können Ihre Finanzen schnell durcheinanderbringen – denn die laufenden Kosten z. B. für Lebenshaltung, Miete oder Darlehen bleiben die gleichen.Angestellte müssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung auskommen (weniger als 80 % des letzten Nettoeinkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).Selbstständige erhalten gar kein Krankengeld, wenn sie dieses nicht separat versichert haben.
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- Ab wann wird das Krankentagegeld gezahlt?
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Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit
- im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wochen,
- im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen und
- im Tarif SKG nach 6 Wochen
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- Welche Vorteile bietet der Tarif Krankentagegeld?
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Je nach gewähltem Tarif bieten wir Ihnen:
- Zahlung eines Krankentagegeldes in vereinbarter Höhe bis zu Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen
- Unbegrenzte Zahlung, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt – auch für Sonn- und Feiertage
- Wiedereingliederungshilfe für Selbstständige nach einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Monaten
- Anpassungsmöglichkeit mindestens alle drei Jahre bei mindestens 30 EUR Tagegeldabsicherung
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- Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und gesetzlichem Krankengeld?
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Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit automatisch ein Krankengeld. Dieses bekommt man nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung. Die Höhe des Krankengeldes kann von der des normalen Einkommens erheblich abweichen. Oftmals zahlen die Krankenkassen nur 70 % des Bruttoeinkommens und im Idealfall bis zu 90 % des Nettoeinkommens.Krankentagegeld muss im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine sinnvolle private Zusatzversicherung zum Ausgleich der Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld. Leistungsbeginn und Höhe des Krankentagegeldes können je nach Tarif individuell vereinbart werden.
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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.