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Die Kranken­tagegeld­versicherung

Ob Auto­unfall, lang­wierige Krank­heit oder kom­plizier­ter Knochen­bruch - bei län­gerer Krank­heit drohen Ihnen erheb­liche Ein­kommens­­einbußen. Darum ist eine Ab­sicherung für jeden sinn­voll - besonders für Selbst­­ständige und Frei­berufler, die oft gar keine Leis­tungen erhalten.

Mit der Kranken­­tage­geld­­ver­siche­rung können Sie Ein­kommens­­ausfälle aus­gleichen und Ihren finan­ziellen Ver­pflich­tungen weiter­hin nach­kommen.

  • Unbegrenzte Zahlung - solange eine Arbeits­unfähigkeit vorliegt
  • Schutz vor finanziellen Engpässen bei längerer Krankheit
  • Steuerfreie Auszahlung ohne gesetzliche Sozial­abgaben

Kranken­tage­geld: die Tarife im Über­blick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
KTG-G KTG-S (nur für Selbst­ständige) SKG (nur für gesetz­lich ver­sicher­te Arbeit­nehmer)
Tage­geld
i
individuell wählbar individuell wählbar 5, 10 oder 15 EUR
Leistungs­beginn
i
individuell wählbar individuell wählbar nach 6 Wochen
Dy­na­mik
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
In­di­vi­duelle An­pas­sungs­mö­glich­keit
i
Leistung enthalten Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten
Leis­tun­gen bei Schwanger­schaft
i
Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten
Wieder­ein­glie­derungs­hilfe
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung nicht enthalten

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Leistungs­beginn
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In­di­vi­duelle An­pas­sungs­mö­glich­keit
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FAQ - die häufigsten Fragen zum Kranken­tagegeld

Für wen ist ein Kranken­tage­geld wichtig?
  • Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Arbeit­nehmer können diese Zusatz­versicherung abschließen und sich somit vor Einkommens­verlusten bei längerer Krankheit schützen. Der Leistungs­zeitpunkt kann in einigen Tarifen frei gewählt werden.
    Für Selbstständige und Freiberufler ist die Kran­ken­­ta­ge­geld­­ver­sicherung neben privaten Er­sparnissen ein wichtiger Bau­stein, um sich vor finanziellen Eng­pässen zu schützen.
Was spricht für den Ab­schluss einer Kranken­tage­geld­ver­siche­rung?
  • Einkommens­einbußen bei längerer Krankheit können Ihre Finanzen schnell durcheinander­bringen – denn die laufenden Kosten z. B. für Lebens­haltung, Miete oder Darlehen bleiben die gleichen.
    Angestellte müssen in der Regel schon nach sechs Wochen (ab dem 43. Krankheitstag) mit dem Krankengeld der gesetzlichen Kranken­versicherung auskommen (weniger als 80 % des letzten Netto­einkommens nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Sozial­versicherung).
    Selbstständige erhalten gar kein Krankengeld, wenn sie dieses nicht separat versichert haben.
Ab wann wird das Kranken­tage­geld ge­zahlt?
  • Die Zahlung des Kranken­tagegeldes beginnt bei vorliegender Arbeits­unfähigkeit nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Karenzzeit   
    • im Tarif KTG-G nach 6, 13 oder 26 Wochen,    
    • im Tarif KTG-S nach 2, 3, 4 oder 6 Wochen und   
    • im Tarif SKG nach 6 Wochen
Welche Vor­teile bietet der Tarif Kranken­tage­geld?
  • Je nach gewähltem Tarif bieten wir Ihnen:
    • Zahlung eines Krankentagegeldes in vereinbarter Höhe bis zu Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen
    • Unbegrenzte Zahlung, solange eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt – auch für Sonn- und Feiertage
    • Wieder­ein­gliederungs­hilfe für Selbst­ständige nach einer Arbeits­unfähigkeit von mindestens drei Monaten
    • Anpassungs­möglich­keit mindestens alle drei Jahre bei mindestens 30 EUR Tage­geld­absicherung
Was ist der Unter­schied zwischen Kranken­tage­geld und gesetz­lichem Kranken­geld?
  • Gesetzlich Kranken­versicherte erhalten bei Arbeits­unfähigkeit automatisch ein Krankengeld. Dieses bekommt man nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfort­zahlung. Die Höhe des Kranken­geldes kann von der des normalen Einkommens erheblich abweichen. Oftmals zahlen die Kranken­kassen nur 70 % des Brutto­einkommens und im Idealfall bis zu 90 % des Netto­einkommens.
    Kranken­tagegeld muss im Vergleich zum gesetzlichen Kranken­geld bei einer privaten Kranken­versicherung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine sinnvolle private Zusatz­versicherung zum Ausgleich der Differenz zwischen Netto­einkommen und Krankengeld. Leistungs­beginn und Höhe des Kranken­tagegeldes können je nach Tarif individuell vereinbart werden.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.